Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 10. Dezember 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen hin vertretungsbefugtes Organ der K HandelsgesmbH mit Sitz in P zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft am 12. Oktober 1994 entgegen dem Verbot gemäß § 2 Abs. 1 der Lösungsmittelverordnung (BGBl. Nr. 492/1991), CKW-haltige Zubereitungen unte... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §55 Z10;LösungsmittelV 1995 §2 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Abs 1 LösungsmittelV 1995 verbietet das Inverkehrsetzen von Zubereitungen gem § 1 Abs 1 ab 1.7.1992 durch Hersteller und Importeure, sofern diese Zubereitungen als Lösungsmittel chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) oder Benzol mit einem Masseanteil von zumindest 0,1 vH enthalten. Zu welchem Zweck und wie di... mehr lesen...