Rechtssatz: Wer nachstehende Waren zum Verkauf anbietet und somit in Verkehr bringt, das Produkt "Cooling System Fast Flash" der Firma A; das Produkt "Diesel Combustion Improver" der Firma B, obwohl gefährliche Stoffe nur mit dem Andreaskreuz versehen, und keine weiteren Kennzeichnungsmerkmale angebracht waren; das Produkt "Unterschutzspray" der Firma C nur mit der Aufschrift "brennbar" anstelle "entzündlich" versehen, falsch gekennzeichnet sowie in Selbstbedienung das als mindergiftige Zu... mehr lesen...