Wer nachstehende Waren zum Verkauf anbietet und somit in Verkehr bringt, das Produkt "Cooling System Fast Flash" der Firma A; das Produkt "Diesel Combustion Improver" der Firma B, obwohl gefährliche Stoffe nur mit dem Andreaskreuz versehen, und keine weiteren Kennzeichnungsmerkmale angebracht waren;
das Produkt "Unterschutzspray" der Firma C nur mit der Aufschrift "brennbar" anstelle "entzündlich" versehen, falsch gekennzeichnet sowie in Selbstbedienung das als mindergiftige Zubereitung eingestufte Produkt "Total frostfrei, 1 Liter" ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung der Verkaufsfläche - "Achtung, mindergiftige Stoffe und mindergiftige Zubereitungen. Gesundheitsschädlich. Die auf der Verpackung angegebenen Hinweise sind zu beachten.", macht sich verwaltungsstrafrechtlich nach dem Chemikaliengesetz verantwortlich.