Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 BStMG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2008/10/22 2008/06/0098

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I (kurz: BH) vom 4. Dezember 2006 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 14. Oktober 2006 um 04.48 Uhr an einer näher beschriebenen Stelle auf der A 13 (Autobahn) in Fahrtrichtung I als Lenker eines näher bezeichneten Lastkraftwagens mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t die fahrleistungsabhängige Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet zu haben, weil das Fahrzeuggerät für die Verrechnung im Nachhinein auf Grund des nic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2008

RS Vwgh 2008/10/22 2008/06/0098

Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §7 Abs1;BStMG 2002 §7 Abs2;BStMG 2002 §7 Abs4;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2005;
Rechtssatz: Auch im Post-Pay-Verfahren wird die Maut nur dann ordnungsgemäß entrichtet, wenn die Vorgangsweise der Mautordnung entspricht, und dazu ist Voraussetzung, dass das Zahlungsmittel nicht gesperrt ist. European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.2008

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