Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft I (kurz: BH) vom 4. Dezember 2006 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 14. Oktober 2006 um 04.48 Uhr an einer näher beschriebenen Stelle auf der A 13 (Autobahn) in Fahrtrichtung I als Lenker eines näher bezeichneten Lastkraftwagens mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t die fahrleistungsabhängige Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet zu haben, weil das Fahrzeuggerät für die Verrechnung im Nachhinein auf Grund des nic... mehr lesen...
Index: 96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §7 Abs1;BStMG 2002 §7 Abs2;BStMG 2002 §7 Abs4;MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2005;
Rechtssatz: Auch im Post-Pay-Verfahren wird die Maut nur dann ordnungsgemäß entrichtet, wenn die Vorgangsweise der Mautordnung entspricht, und dazu ist Voraussetzung, dass das Zahlungsmittel nicht gesperrt ist. European Case Law ... mehr lesen...