Index
96/02 Sonstige Angelegenheiten des StraßenbausNorm
BStMG 2002 §7 Abs1;Rechtssatz
Auch im Post-Pay-Verfahren wird die Maut nur dann ordnungsgemäß entrichtet, wenn die Vorgangsweise der Mautordnung entspricht, und dazu ist Voraussetzung, dass das Zahlungsmittel nicht gesperrt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008060098.X01Im RIS seit
26.11.2008Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013