RS Vwgh 2008/10/22 2008/06/0098

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Veröffentlicht am 22.10.2008
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Index

96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus

Norm

BStMG 2002 §7 Abs1;
BStMG 2002 §7 Abs2;
BStMG 2002 §7 Abs4;
MautO Vignette Autobahnen Schnellstraßen 2005;

Rechtssatz

Auch im Post-Pay-Verfahren wird die Maut nur dann ordnungsgemäß entrichtet, wenn die Vorgangsweise der Mautordnung entspricht, und dazu ist Voraussetzung, dass das Zahlungsmittel nicht gesperrt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008060098.X01

Im RIS seit

26.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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