Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.04.2020 Norm: Art. 6 EMRK; §4 BStMG; §20 BStMG; §7 VStG; §31 VStG; §32 VStG
Rechtssatz: * Das Delikt des § 20 Abs. 1 BStMG kann – ungeachtet dessen, dass nach § 4 BStMG sowohl der Fahrzeuglenker als auch der Zulassungsbesitzer als Schuld-ner der Benützungsgebühr gelten – nach der insoweit unmissverständlichen Formulierung des Gesetzeswortlauts nur vom Lenker des KFZ in For... mehr lesen...