Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2016 Norm: StGB §5StGB §6BStMG §10BStMG §11BStMG §20
Rechtssatz: Auf der Ebene des Verschuldens wendet der Bf. einerseits ein, dass er im Zuge der seinen Urlaub im österreichisch-deutschen Grenzgebiet abschließenden Heimreise nach Köln bei der Grenzstadt Passau in falscher Fahrtrichtung auf die Autobahn aufgefahren ist, sodass er zum Zeitpunkt des Erkennens seines Irrtu... mehr lesen...