Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg ordnete nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 5. Mai 1975 gemäß § 98 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 274/1971 die sofortige Verbesserung der Beleuchtung auf der Kreuzung Bundesstraße 6 - Bankmannring im Ortsgebiet von Korneuburg auf eine mittlere Beleuchtungsstärke von 5 lux an. Weiters schrieb die Behörde vor, dass die Kosten der Errichtung und Verbesserung der Or... mehr lesen...