Rechtssatz: Die Entfernung der vier Plakatständer durch Mitarbeiter eines Straßenbauamtes vom Bundesstraßengrund stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, da das Tätigwerden der belangten Behörde im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt ist. mehr lesen...