Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §15 Abs3 idF 1987/078;BStG 1971 §18 Abs1 idF 1987/078;BStG 1971 §20 Abs3 idF 1987/078;
Rechtssatz: Die Frage, ob im Fall einer Antragstellung des Grundeigentümers iSd letzten Satzes des § 18 Abs 1 BStG das ganze Grundstück einzulösen ist, ist eine solche der Entscheidung des LH über Notwendigkeit, Gegenstand und Umfang der Enteignung nicht aber der Höhe der Entschäd... mehr lesen...