Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller sind nach ihren eigenen Vorbringen, die vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten außer Streit gestellt wurden, Eigentümer von Grundstücken, über welche die Straßentrasse verläuft, die durch die angefochtene Verordnung festgelegt wird. Sie beantragen gemäß Art139 B-VG die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Auto... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art18 Abs2Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 8 Innkreis Autobahn im Bereich der Gemeinden Sattledt. Steinerkirchen an der Traun. Steinhaus und Wels, BGBl 464/1991 BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §4 Abs3BStG 1971 §4 Abs5BStG 1971 §14 Abs1
Leitsatz: Abweisung von Individualanträgen auf Aufhebung ein... mehr lesen...