Begründung: Der Beklagte betreibt eine Drogerie mit Reformhaus. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes hat er (ua) nachstehende Teegemische an Letztverbraucher verkauft: a) "Neuner's Kräutertee zur Unterstützung des Kreislaufes (zur Erhöhung des Blutdruckes) ... Zusammensetzung: Hb. Centaurii, Hb. Equiseti, Hb. Marubii albi, Fruct. Juniperi, Fol. Melissae, Flos. Tiliae, Rad. Enulae, Rad. Imperatoriae ... Nr. 20" (Beilage C). b) "Neuner's Kräutertee - Rheumatee ... Zusammensetzung: Hb... mehr lesen...
Norm: 1.AbgrV allg2.AbgrV allg3.AbgrV allgAMG §59 Abs3
Rechtssatz: Ebenso wie zuvor § 224 Abs 1 GewO, soll auch die Verordnungsermächtigung des § 59 Abs 3 AMG die Möglichkeit bieten, die einschlägigen Bestimmungen der drei Abgrenzungsverordnungen der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung anzupassen; eine Verordnung nach § 59 Abs 3 AMG ist bisher jedoch nicht erlassen worden; die drei Abgrenzungsverordnungen, welche gemäß § 86 Abs 2 AMG ... mehr lesen...
Norm: AMG §59 Abs31.AbgrV allg2.AbgrV allg3.AbgrV allg
Rechtssatz: Ebenso wie zuvor § 224 Abs 1 GewO, soll auch die Verordnungsermächtigung des § 59 Abs 3 AMG die Möglichkeit bieten, die einschlägigen Bestimmungen der drei Abgrenzungsverordnung der in der Zwischenzeit eingetretenen Entwicklung anzupassen; eine Verordnung nach § 59 Abs 3 AMG ist bisher jedoch nicht erlassen worden; die drei Abgrenzungsverordnungen, welche gemäß § 86 Abs 2 AMG er... mehr lesen...