Entscheidungen zu § 55 Abs. 4 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2007/11/13 4Ob174/07b

Begründung: Die Streitteile sind Pharmaunternehmen und vertreiben (ua) orale Kontrazeptiva („Pille"). Im Jahr 2006 bewarb die Beklagte in Fachzeitschriften ein bestimmtes Kontrazeptivum, das in Österreich am 12. April 2006 zugelassen worden war. Im Revisionsrekursverfahren strittig sind noch folgende Werbeaussagen, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richteten und blickfangartig herausgestellt waren: Unbeschwerte Zyklen bzw keine Zwischenblutungen positiver Effekt auf Ha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.11.2007

TE OGH 2007/6/12 4Ob78/07k

Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb blutdrucksenkender Medikamente. Die Klägerin vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialität „Micardis" (Wirkstoff Telmisartan) sowie „Micardis Plus", das neben dem Wirkstoff Telmisartan auch den Wirkstoff Hydrochlorothiazid (HCTZ) enthält. Die Beklagte vertreibt unter anderem die Arzneimittelspezialität Diovan (Wirkstoff Valsartan), das ebenfalls unter anderem bei der Behandlung von Bluthochdruck angewendet wird, sowie ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.2007

TE OGH 2007/5/22 4Ob58/07v

Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Vertrieb von blutdrucksenkenden Medikamenten. Die Beklagte vertreibt insbesondere die Arzneimittelspezialitäten „Micardis", bestehend aus dem Wirkstoff Telmisartan, in den Dosierungen 20 mg, 40 mg und 80 mg, und „MicardisPlus", bestehend aus den Wirkstoffen Telmisartan und HCTZ, in den Dosierungen 40 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 40/12,5 mg") sowie 80 mg Telmisartan und 12,5 mg HCTZ („MicardisPlus 80/12,5 mg"). Di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.05.2007

TE OGH 2007/2/13 4Ob233/06b

Begründung: Die Streitteile sind pharmazeutische Unternehmen und vertreiben Arzneimittel zur Behandlung von Alzheimer. Dabei handelt es sich um eine chronische, fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der Nervenzellen und Nervenzellverbindungen nicht wiederherstellbar zugrunde gehen. Es kommt zu Störungen des Gedächtnisses, der Sprache, des Denkvermögens, des Erkennens und der Handhabung von Gegenständen sowie der örtlichen Orientierung. Das Arzneimittel der Klägerin ARICEPT e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 4Ob233/06b, 4Ob58/07v, 4Ob78/07k, 4Ob174/07b, 4Ob96/14t, 4Ob184/15k, 4Ob136/17d, 4O

Norm: AMG §6 Abs2AMG §6 Abs3 Z1AMG §50a Abs3 Z1AMG §55 Abs2AMG §55 Abs4UWG §1 C1UWG §1 C2UWG §1 D1cUWG §2 C2a
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Irreführungseignung einer Arzneimittelwerbung ist auch dann ein strenger Maßstab anzulegen, wenn sie sich an Fachleute richtet. Die Werbung mit für den Werbenden günstigen Teilergebnissen einer medizinischen Studie kann dann zur Irreführung geeignet sein, wenn sie nicht zugleich deutlich macht, welche pri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

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