Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte folgende zwei Übertretungen zu verantworten: "1. Übertretung Anlässlich einer amtstierärztlichen Kontrolle am 19.1.2001 in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in M, wurde festgestellt, dass Sie dort im Nebenraum Ihres Stallgebäudes eine 100 ml Injektionsflasche, welche ca. 10 ml Lincospectin enthielt, vorrätig gehalten haben. Es handelte sich dabei um keine Originalabfüllung, diese war auch nicht mit einem Originaletikett versehen und wies keine Zul... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 11 AMG ist unter "Inverkehrbringen" das Vorrätighalten, Feilbieten oder die Abgabe von Arzneimitteln zu verstehen, und setzt voraus, dass das Arzneimittel zum Verbraucher oder Anwender gelangt. Hält der Inhaber eines Schweinemastbetriebes ein Arzneimittel in seinem Betrieb vorrätig, um es dort (als Verbraucher) an eigene Tiere zu verabreichen, ist dies nach dem Wortlaut und erkennbaren Zweck des § 2 Abs 11 AMG kein Inverkehrbringen eines Arzneimittels. So ergab sic... mehr lesen...