Norm: AMG §14ApothekenG §36
Rechtssatz: Anstaltsapotheken sind nicht berechtigt, die Zulassung einer Arzneispezialität zu beantragen; die Antragsbefugnis kommt unter den Apothekern nur den Betreibern einer inländischen öffentlichen Apotheke zu. Entscheidungstexte 4 Ob 2008/96i Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2008/96i European... mehr lesen...