Norm: AMG §11UWG §1 C2
Rechtssatz: Wer Arzneispezialitäten in Verkehr bringt, die nicht nach § 11 AMG zugelassen sind, verstößt gegen § 1 UWG. Dies gilt auch für Anstaltsapotheken. Entscheidungstexte 4 Ob 2374/96p Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2374/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106217 ... mehr lesen...
Norm: AMG §1AMG §11LMG §5UWG §7 F3
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz bisher das Inverkehrbringen ihres Repellents Tyrasan nicht untersagt hat, kann aber weder der Schluß gezogen werden, daß dieses Mittel ganz allgemein keinerlei schädliche Wirkungen zeitige, noch im besonderen, daß dieses Mittel keine für Kosmetika verbotene oder doch nicht zugelassenen und daher im Sinn des Verbo... mehr lesen...
Norm: AMG §1AMG §11LMG §5
Rechtssatz: Der OGH hat keine Bedenken dagegen, daß ein Repellent wie Tyrasan (auch) unter § 1 Abs 3 Z 8 AMG fällt. Das ändert aber nichts daran, daß Tyrasan als Mittel zum Schutz der Haut auch ein Kosmetikum im Sinn der § 5 LMG, § 1 Abs 3 Z 3 AMG ist. Aus § 11b AMG kann entgegen der Meinung der Klägerin kein gegenteiliger Schluß gezogen werden. Dort wird nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen Stoffe im Sinne des ... mehr lesen...