Mit Bescheid vom 31. Jänner 1991 wies das Finanzamt den Antrag der EM auf Gewährung von Familienbeihilfe ab. Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin rechtzeitig Berufung. Am 19. März 1991 wurde dem Finanzamt eine Vollmacht vom 5. März 1991 vorgelegt, mit welcher der Beschwerdeführer als Sektretär der Arbeiterkammer bevollmächtigt wurde, EM in ihrer Sozialrechtsangelegenheit zu vertreten. Die Vollmacht diene 1. zur Intervention und Akteneinsicht beim Versicherungsträger bzw. de... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: AKG 1954 §1;AKG 1992 §1;AKG 1992 §7 Abs1;ASGG §40;ASGG §50;ASGG §65;BAO §84 Abs1;FamLAG 1967;
Rechtssatz: Der jeweilige Programmsatz des § 1 AKG 1954 und des § 1 AKG 1992 betrifft nicht die Befugnis zur Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, sondern die "Vertre... mehr lesen...