Begründung: I. Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol beantragt gemäß Art140 Abs1 letzter Satz B-VG die Aufhebung der Worte "freiwillige" in drei Sätzen des §10 Abs2 des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG), BGBl. I Nr. 100/2002, als verfassungswidrig. Diese Bestimmung regelt das Verfahren der Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse in Betrieben ohne Betriebsrat und sieht vor, dass die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung der Arbeitne... mehr lesen...
Index: 67 Versorgungsrecht67/01 Versorgungsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1992 §4Betriebliches MitarbeitervorsorgeG §10 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung von Bestimmungen des
Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) betreffend
Einbeziehung einer kollektivvertragsfähigen freiwilligen
Interessenvertretung in das Verfahren der Auswahl einer
Mitarbeitervorsorgekasse mangels Eingriff in die Re... mehr lesen...