Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 AKG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 2009/3/6 B616/08

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Feststellung seiner Nichtzugehörigkeit zur Kammer für Arbeiter und Angestellte Vorarlberg nicht stattgegeben und festgestellt, dass der Beschwerdeführer als Prokurist der Sparkasse Bludenz Bank AG gemäß §10 Abs1 Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) der Kammer für Arbeiter und Angestellte Vorarlberg angehöre. Der Beschwerdeführer sei nac... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 06.03.2009

RS Vfgh 2009/3/6 B616/08

Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art120aAKG 1992 §10 Abs1, §10 Abs2 Z2
Leitsatz: Keine Invalidation der Regelungen des Arbeiterkammergesetzes 1992über die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer durch Änderung derVerfassungsrechtslage betreffend die nichtterritorialeSelbstverwaltung; keine Bedenken gegen die Pflichtmitgliedschaftsowie gegen die Ausnahmeregelung in Bezug auf Kapital- undPers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.03.2009

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