Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 23.7.2007, 21 Hv 124/07d-7, rechtskräftig seit 7.11.2007, wurde H***** E***** des Vergehens der beharrlichen Verfolgung nach § 107a Abs 1 und 2 Z 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Setzung dreijähriger Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von 3 Monaten verurteilt. Überdies wurde E***** gemäß §§ 50, 51 StGB die Weisung erteilt, jeden persönlichen, schriftlichen und teleko... mehr lesen...
Norm: StPO §84 Abs2ERV §5 Abs1a
Rechtssatz: Fax und e-mail sind gemäß § 5 Abs 1a ERV 2006 keine zulässigen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs im Sinne dieser Verordnung. Fax (Telekopien) sind allerdings gemäß §§ 6 Abs 5 StPO aF, 60 Abs 1 Geo einer schriftlich auf telegrafischem Weg eingebrachten Eingabe gleichzuhalten. Entscheidungstexte 9 Bs 49/08g Entscheidungstext OLG Linz ... mehr lesen...