Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. September 1999 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 6. Juli 1999 auf Erteilung einer Bewilligung zur Ausfuhr von 300 Stück Glock-Pistolen mit einem Kaliber von 9 mm oder mehr, ausgenommen G18 & G18C im Wert von USD 75.000,-- in das Einkaufsland: Niederländische Antillen, Bestimmungsland: Kolumbien, gemäß §§ 3,5 und 8 Abs. 1 AußHG 1995 in Verbindung mit der Außenhandelsverordnung abgewiesen. Zu... mehr lesen...