Norm: ABGB §1155APSG §12 Abs3APSG §15
Rechtssatz: Ist der Arbeitnehmer seines ordentlichen Präsenzdienstes arbeitsbereit, wird aber vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit zugelassen, da dieser die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung begehrt hatte, besteht der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bis zur infolge ausgesprochenen Entlassung zu Recht. Entscheidungstexte 8 ObA 259/94 Entscheidun... mehr lesen...