Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Ist der Arbeitnehmer seines ordentlichen Präsenzdienstes arbeitsbereit, wird aber vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit zugelassen, da dieser die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung begehrt hatte, besteht der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bis zur infolge ausgesprochenen Entlassung zu Recht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0030364Dokumentnummer
JJR_19950126_OGH0002_008OBA00259_9400000_001