IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn M. S. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk, vom 21.6.2017, Zahl: MBA 03 - S 63649/16, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz - AMFG, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte ... mehr lesen...