Norm: ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn der neue Vertreter als mittlerweiliger Stellvertreter der früheren Parteienvertreterin Zugang zu deren Kanzlei hatte, reicht es für die Heilung des Zustellmangels, dass ihm das dort elektronisch zugestellte Dokument zukam. Entscheidungstexte 3 Ob 128/18x Entscheidungstext OGH 14.08.2018 3 Ob 128/18x ... mehr lesen...