Norm
ZustG §9 Abs3Rechtssatz
Jedenfalls dann, wenn der neue Vertreter als mittlerweiliger Stellvertreter der früheren Parteienvertreterin Zugang zu deren Kanzlei hatte, reicht es für die Heilung des Zustellmangels, dass ihm das dort elektronisch zugestellte Dokument zukam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132286Im RIS seit
26.11.2018Zuletzt aktualisiert am
26.11.2018