Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt St. Pölten vom 28. Mai 2018, Zl. ***, betreffend Untersagung des angezeigten Bauvorhabens gemäß § 15 der NÖ Bauordnung 2014, den BESCHLUSS 1. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) als unz... mehr lesen...