Begründung: Die aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen US-amerikanischen Kläger haben am 2. 11. 2002 beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Bezirk Connecticut unter der Nummer (Aktenzeichen) 301 CV 2377 AWT eine Klage gegen die ebenfalls aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen beklagten Parteien, darunter die in Österreich ansässige erstbeklagte Kapitalgesellschaft und nunmehrige Rechtsmittelwerberin (im Folgenden nur mehr: beklagte Partei), eingebracht. Gege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 669.653,03 sA mit der
Begründung: , für die erstbeklagte Partei Druckleistungen erbracht zu haben; der Zweitbeklagte hafte als deren persönlich haftender Gesellschafter. Die beklagten Parteien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang R*****, bestritten in der Klagebeantwortung das Klagebegehren. Vor der für den 22. 1. 1998 anberaumten ersten mündlichen Streitverhandlung te... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 5. 1944 geborene Klägerin erlitt am 28. 5. 1961 im elterlichen Haus einen Unfall (Sturz vom Dachboden), bei dem sie schwer verletzt wurde. Mit Bescheid vom 6. 3. 1962 lehnte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf Entschädigung aus Anlaß dieses Unfalles mit der
Begründung: ab, daß dieser mit den betrieblichen Obliegenheiten der Klägerin als Kellnerlehrling im elterlichen Betrieb in keinem ursächlichen Zusammenhang gestanden sei. Dieser Bescheid wu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.2.1996 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15.11.1995, 7 C 1283/95a, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 37.036,05 sA die Zwangsversteigerung der 910/20500 Anteile (B-LNr 29) der EZ *****, Grundbuch ***** F*****. Die an die verpflichtete Partei vorzunehmenden Zustellungen erfolgten immer an die im Exekutionsantrag als deren Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems/D vom 9. Mai 1985, GZ 10 c Vr 891/82-63, wurde der Angeklagte Karl A***** wegen eines Verbrechens und mehrerer Vergehen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Sofort nach Urteilsverkündung meldete der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und (ebenso wie in der Folge auch die Staatsanwaltschaft) Berufung an. Auf seinen Antrag (ON 39) war dem Angeklagten gemäß § 41 Abs 2 StPO für die Hauptverhandlung und das anschließend... mehr lesen...