IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Fegerl über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 04.03.2024, GZ: ..., mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 23.01.2024 zu selbiger Zahl als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Zurückweisungsbescheid bestätigt. römi... mehr lesen...