IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Koderhold über die Beschwerde des Herrn A. B., gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 04.10.2022, Zl. ..., betreffend Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG hat der Beschwerdeführer einen Bei... mehr lesen...