1 Das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg wurde dem Revisionswerber am 21. Dezember 2021 im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) übermittelt. Die außerordentliche Revision dagegen brachte der Revisionswerber am 2. Februar 2022 um 17.55 Uhr per Email und um 17.44 Uhr im ERV, somit beides unbestritten außerhalb der Amtsstunden des Verwaltungsgerichts bei diesem ein. 2 Laut Kundmachung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg zu Amtsstunden und rechtw... mehr lesen...