Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde der xxx, geb. xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwalt GmbH, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 6.6.2024, xxx, womit im Spruchpunkt 1 der am 22.4.2024 eingelangte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen und im Spruchpunkt 2 der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 18.1.2024 wegen entschiedener Sache als verspätet zurückgewiesen wurde, gemäß §... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten fasst durch seinen Richter Mag. xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Stadtgemeinde xxx vom 04.04.2022, Zahl: xxx, wegen: Erteilung einer Baubewilligung (mitbeteiligte Partei: xxx, xxx, xxx), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 19.09.2022, den B E S C H L U S S I. Der in der Beschwerde gestellte Antrag auf (q... mehr lesen...