Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Schlömmer über die Beschwerde der C G T, N, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Clemens Achammer, Feldkirch, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 10.03.2017, Zl X-9-2016/57957, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis mit der Maßgabe bestä... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.06.2017 Norm: AVRAG 1993 §7g Abs2AVRAG 1993 §7i AbsZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Beim Beginn der Frist bis zum Ablauf des der Aufforderung zweitfolgenden Werktags nach § 7g Abs 2 AVRAG kommt es nicht auf das tatsächliche Zukommen (hier: Abholung beim Postamt) des Aufforderungsschreibens an, sondern auf die Zustellung nach dem ZustG (hier: Zustellung durch Hinterlegung). ... mehr lesen...