Entscheidungen zu § 17 ZustG

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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RS Lvwg 2017/1/18 LVwG-601272/4/Py/CG

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.01.2017 Norm: ZustG §17VwGVG §7
Rechtssatz: * Wurde das angefochtene Straferkenntnis der Bf. bereits am 16. September zugestellt, so erweist sich eine dagegen erhobene, erst am 15. Dezember zur Post gegebene Beschwerde – wenn im Übrigen keine Nachweise dafür vorliegen, dass bereits zuvor ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt wurde – als verspätet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 18.01.2017

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