IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Herrn Mag. BB, Z, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Y vom 20.11.2017, Zl ****, betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verwaltungsstrafverfahren wegen verkehrsrechtlicher Übertretungen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruch: des... mehr lesen...