Begründung: Das Erstgericht setzte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, eines derzeit an der Österreichischen Botschaft in Riyadh tätigen Diplomaten, ab 18. September 1987 für die mj. Karl und Georg mit je 6.200 S und für den mj. Robert mit 4.700 S monatlich fest. Dieser Beschluß wurde dem Vater im Wege des Bundesministeriums für auswertige Angelegenheiten am 7. Juni 1988 in der Österreichischen Botschaft in Riyadh zugestellt. Am 21. Juni 1988 übergab der Vater dem diplomatisch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 AGOG §89ZustG §14
Rechtssatz: Eine durch einen dienstlich im Ausland weilenden österreichischen Diplomaten erfolgte Übergabe eines Rechtsmittels an den diplomatischen Kurier ist der Postaufgabe gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 603/88 Entscheidungstext OGH 20.09.1988 5 Ob 603/88 RZ 1989/1,20 = ÖA 1990,18 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entschied am 1.7.1983 über das Begehren der Miteigentümer auf Ausschließung nach dem § 22 Abs 1 WEG dem Anerkenntnis der Beklagten gemäß durch Urteil, daß die Beklagte aus der Gemeinschaft der Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1081 in der Katastralgemeinde Meidling mit dem Haus Meidlinger Hauptstraße 84 in 1120 Wien mit ihrem Anteil von 137/8983, mit dem das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.44 auf Stiege 1 untrennbar verbunden ist, unbeschadet des au... mehr lesen...
Norm: GOG §89ZustG §14
Rechtssatz: § 89 Abs 1 GOG ist so anzuwenden, dass in den Fällen des § 14 ZustG auch die Zeit dem Postenlauf zuzurechnen und daher nicht in die Rechtsmittelfrist einzurechnen ist, die zwischen der Übergabe des Schriftstückes an das dazu berufene Organ der "Anstalt" (Strafvollzugsanstalt, Justizanstalt, gerichtliches Gefangenenhaus) und der durch dieses veranlassten durch die Überwachung aufgeschobenen Aufgabe zur Post ve... mehr lesen...