Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 7. 10. 2004 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Zahlung von 7.684,34 EUR sA. Der Beklagte schulde ihr diesen Betrag aus gewährtem Kredit. Bei Vertragsabschluss habe der Beklagte in Österreich gewohnt. Das Erstgericht sei als örtlich zuständiges Gericht vereinbart worden. In der Klage wurde nur eine deutsche Adresse des Beklagten angeführt. Mit Beschluss vom 14. 12. 2004 trug das Erstgericht dem Beklagten, der sich nach der Aktenl... mehr lesen...