Begründung: Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der F***** ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den §§ 31 ff KartG an. Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der F***** ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den Paragraphen 31, ff KartG an. ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §31 Abs1 Z2WKG §15
Rechtssatz: Der Fachverband der Fotografen (Bundesinnung) ist einer der in der nach § 15 WKG erlassenen Fachorganisationsordnung errichteten Fachverbände. Der Fachverband ist also eine gesetzliche berufliche Interessenvertretung im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 KartG. Entscheidungstexte 16 Ok 22/04 Entscheidungstext OGH 20.12.2004 16 Ok 22/04 ... mehr lesen...