Im Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung wurden der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. Juli 2001 für die Jahre 1996 bis 2000 u.a. Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag jeweils in einem Gesamtbetrag für den Streitzeitraum auch deshalb vorgeschrieben, weil die Beschwerdeführerin die dem zu 68 % an ihr beteiligten Geschäftsführer ausbezahlten Bezüge in die Bemessungsgrundlage dieser Abgaben nicht einbezogen habe. Der Geschäftsführer s... mehr lesen...
Im Ergebnis einer bei der beschwerdeführenden GmbH für den Zeitraum vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2000 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass die Bezüge des zu 10 % an ihr beteiligten Geschäftsführers in Höhe von jeweils 900.000 S für 1999 und 2000 dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Gegen die entsprechende Abgabenvorschreibung erhob die Beschwerdeführerin Berufung, in der sie vorbrachte, der Geschäftsführer werde nicht auf Grund ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;WKG 1998 §122 Abs7;WKG 1998 §122 Abs8;
Rechtssatz: Die Bezüge von Geschäftsführern, die an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt, ... mehr lesen...