Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDOK) wies - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Dezember 1989 - mit Bescheid vom selben Tag eine Berufung des P F gegen den Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 22. August 1989 ab, mit dem seinem auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz bezogenen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht in nichtöffentlicher Sitzung gemäß §2 Abs1 iVm §6 Abs1 leg.... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
richtige Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags als verspätet
Rechtssatz: Dem §71 Abs2 AVG zufolge muß ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Woche nach Aufhören des Hindernisses g... mehr lesen...