Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 12.06.2015 stellte XXXX (in der Folge: Antragstellerin), damals vertreten durch die Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Vorhabens „Windpark XXXX “ gemäß § 5 UVP-G 2000. 2. Mit Bescheid vom 08.11.2016, Zl. RU4-U-794/047-2016, wurde der Antragstellerin nach Durchführung des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens die ... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Zur Spruchpunkt A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen (BF2 bis BF4) sowie des minderjährigen Fünftbeschwerdeführers (BF5). Die BF1 reiste alleine spätestens am 10.03.2013 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihre vier minderjährigen Kinder, damals im Alter von ca. 9, 5, 4, und 3 Jahren überließ s... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Die Erstbeschwerdeführerin (BF1) ist Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführerinnen (BF2 bis BF4) sowie des minderjährigen Fünftbeschwerdeführers (BF5). Die BF1 reiste alleine spätestens am 10.03.2013 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Ihre vier minderjährigen Kinder, damals im Alter von ca. 9, 5, 4, und 3 Jahren überließ s... mehr lesen...