Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Der Antragsteller brachte am 05.03.2020 eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, in der er eine Verletzung in seinem Recht auf Auskunft geltend gemacht hat. Mit – rechtskräftigem – Bescheid vom 26.03.2020, GZ D124.2009, 2020-0.161.444, hat die Datenschutzbehörde das Verfahren bis zur Entscheidung über das beim Bezirksgericht XXXX zu AZ XXXX anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und zugleich - aktenkundiger und unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 27.04.2018 stellte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) einen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gerichteten Antrag auf Aufhebung gemäß § 52a Abs. 1 VStG des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich vom 16.04.2018, GZ. XXXX, mit welchem einer Beschwerde des BF gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden ... mehr lesen...