Entscheidungen zu § 68 Abs. 3 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2007/2/22 3Ob5/07t

Begründung: Der Beklagte war Eigentümer eines Pkw VW Golf Cabrio TDI mit tiefer gestelltem Fahrwerk. Diese von ihm veranlasste Veränderung wurde vom Amt der Kärntner Landesregierung mit Einzelgenehmigungsbescheid vom 16. Mai 2001 rechtskräftig genehmigt. Der Beklagte verkaufte mit Kaufvertrag vom 6. März 2002 das Fahrzeug in diesem Zustand an den Kläger. Vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgte noch eine Prüfung durch den ÖAMTC, der abgesehen von Steinschlägen und einen Sprung in d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.2007

TE OGH 1992/1/29 1Ob616/91

Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 9.7.1987, Zl 733/7/87, wurde der Ziegelteich K***** mit seiner unmittelbaren Umgebung gemäß § 28 Kärntner Naturschutzgesetz mittels Mandatbescheides nach § 57 AVG zum Naturdenkmal erklärt. Dagegen erhob der Antragsteller das Rechtsmittel der Vorstellung. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 9.7.1987, dem bereits eine mündliche Einigung im April 1987 vorangegangen war, verkaufte der Antragsteller an das Bauunternehme... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1992

RS OGH 1992/1/29 1Ob616/91, 3Ob5/07t

Norm: AVG §68 Abs2AVG §68 Abs3
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Bescheides nach § 68 Abs 2 AVG wirkt nicht zurück, sondern ex nunc; somit entfaltet die neue Sachentscheidung mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft Wirkungen nur für die Zukunft. Die bis dahin bestandene Rechtslage bleibt unberührt. Entscheidungstexte 1 Ob 616/91 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 616/91 Veröff: ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1992

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