Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §67c Abs4;AVG §67d Abs1;AVG §67d Abs2;AVG §67f Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Setzt die belBehörde gem § 67d Abs 1 AVG die öffentliche mündliche Verhandlung ungeachtet dessen, daß einen Tag vorher bei ihr die Mitteilung des (bereits anwaltlich vertretenen und dazu ordnungsgemäß geladenen) Antragstellers eingelangt ist, auf die Verha... mehr lesen...