Entscheidungsgründe: I. Der Bf. ist Eigentümer einer Liegenschaft im Genossenschaftsjagdgebiet St. Mit Bescheid vom 21. September 1977 wies die Nö. Landesregierung seine Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 2. Mai 1977 ab, mit dem die Verlängerung des mit der Jagdgesellschaft St. bestehenden Jagdpachtverhältnisses für die Jagdperiode 1978 bis 1983 genehmigt worden war. Der Berufungsbescheid ist Gegenstand der vorliegenden Verfassungsgerichtshofbe... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5AVG §66 Abs1Nö Jagdausschuß-WahlO §9Nö Jagdausschuß-WahlO §22Nö Jagdausschuß-WahlO §24Nö JagdG §27 Abs7Nö JagdG §39 Abs5Nö JagdG §40 Abs2VfGG §62 Abs1
Rechtssatz: Nö. JagdG; Genehmigung der Verlängerung des mit einer Jagdgesellschaft bestehenden Jagdpachtverhältnisses; keine willkürliche Anwendung des §70; k... mehr lesen...