1.1. Hinsichtlich des Sachverhaltes, der der gegenständlichen Vorschreibung eines Kostenersatzes gemäß § 64 Abs. 3 VStG für die Tätigkeit einer Sachverständigen im Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat Wien (belangte Behörde) zu Grunde liegt, ist auf das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2000/17/0201, zu verweisen. In jenem Verfahren war der Berufungsbescheid im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes angefochten. 1.... mehr lesen...