IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde der H. GmbH, …, vertreten durch die X. Rechtsanwälte GmbH, …, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 9.1.2018, Zahl xxxxx, zu R e c h t: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B... mehr lesen...