Entscheidungsgründe: Soweit für die gegenständlichen Entscheidungen wesentlich, war Folgendes festzustellen: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin stellte am 28.11.2013 einen Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen gemäß § 26 Tierversuchsgesetz 2012 (im Folgenden: TVG 2012) sowie auf Genehmigung eines Projektleiters gemäß § 27 TVG 2012 unter dem Projekttitel XXXX 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin stellte am 28.11.2013 einen Antrag auf Genehmigung von Tierversuchen gemäß Paragr... mehr lesen...