Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Versehens wurde in Spruchpunkt A)1. des hg. Erkenntnisses vom 22.08.2024, GZ. W213 2292412-1/2E, beim Zuspruch des den Beschwerdeführer gemäß § 23 b Abs. 1 Z. 2 i.V.m. Abs. 3 und vier GehG gebührenden Betrages von € 11.850,00 der Anspruch auf die sich daraus ergebenden Zinsen mit der Wendung „inkl. 4 % Zinsen ab 14.02.2023“ umschrieben wurde, obwohl gemeint war, dass die Zin... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 2... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 18.09.2024 Norm: AsylG 2005 §11 AsylG 2005 §13 AsylG 2005 §2 Abs1 Z15 AsylG 2005 §3 AsylG 2005 §3 Abs1 AsylG 2005 §3 Abs3 Z1 AsylG 2005 §3 Abs4 AsylG 2005 §3 Abs5 AsylG 2005 §57 AsylG 2005 §75 Abs24 AsylG 2005 §8 AVG §62 Abs4 BFA-VG §18 BFA-VG §21 Abs7 B-VG Art133 Abs4 FPG §50 FPG §52 FPG §55 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §27 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §28 Abs5 AsylG 2005 § 11 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit schriftlicher Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX .2024, Zl XXXX (mündlich verkündet am XXXX .2024), wurde seitens des BVwG über die Beschwerde des BF gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2023, Zl. XXXX , abgesprochen. Mit schriftlicher Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom römisch 40 .2024, Zl römisch 40 (mündlich verkündet am römisch 40 .2024), wurde ... mehr lesen...
Begründung: Im hg Erkenntnis vom 31.07.2024, Zahl W137 2295924-1/2E, wurde an zwei Stellen versehentlich eine falsche Jahreszahl im Rahmen eines Datums vermerkt. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 24 Abs. 4 VwGVG Abstand genommen werden, da der Sachverhalt aus der Aktenlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im gegenständlichen Verfahren wurde in der schriftlichen Ausfertigung des am 29.05.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 23.06.2017, XXXX das Geburtsdatum des Beschwerdeführers mit „ XXXX “ angeführt. Das richtige Geburtsdatum hätte jedoch richtigerweise „ XXXX “ lauten müssen. Es handelt sich dabei um... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX , Zahl: XXXX wurde gemäß Spruchteil I. die im April und Mai 2020 in der XXXX im Büro des Beschwerdeführers ( XXXX ) seitens der Behörde durchgeführte Maßnahme gemäß Art. 8 EMRK für rechtswidrig erklärt und der Beschwerde somit gemäß § 28 Abs. 1 und 6 VwGVG Folge gegeben. Gemäß Spruchteil II. wurde entschieden, der Bund als Rechtsträger der Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 35 VwGVG iVm § 1 VwG-A... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG unter anderem die Bestimmungen des AVG, mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie des IV. Teiles des AVG sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Gemäß Paragraph 17, VwGVG sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG unter anderem die Besti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.08.2024, Zl. W129 2132985-1/53E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Erledigung der Säumnisbeschwerde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers mit 11.740,8334 Tagen (32 Jahre, 2 Monate und 1 Tag) festgestellt. 2. Mit 28.08.2024 erging der Hinweis der rechtsfreundlichen Vertretung des Beschwerdeführers, dass der
Begründung: zutreffend zu entnehmen sei, dass das Besoldungsdienstalter um 527 Ta... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes Zl. W196 1422638-2/26E wurde das Beschwerdeverfahren eingestellt. Dabei wurde das Datum des Beschlusses mit „25.04.2023“ protokolliert. Zu A) Berichtigung: Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer auto... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. Gemäß § 62... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit in der Verhandlung vom 06.08.2024 mündlich verkündetem Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.02.2024, Zl. 1324767610-222912232, statt, erkannte ihm gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 den Status des Asylberechtigten zu und stellte gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 fest, dass dem Beschwerdeführer damit kraft Gesetzes die F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 53b AVG iVm § 39 Abs. 1 GebAG iVm § 53 Abs. 1 GebAG bestimmt. Mit Beschluss vom 19.07.2024, W151 2273917-1/19Z wurden die gebührenrechtlichen Ansprüche des nichtamtlichen Dolmetschers römisch 40 gemäß Paragraph 17, VwGVG in Verbindung mit Paragraph 53 b, AVG in Verbindun... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetze... mehr lesen...