Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Versehens wurde in Spruchpunkt A)1. des hg. Erkenntnisses vom 22.08.2024, GZ. W213 2292412-1/2E, beim Zuspruch des den Beschwerdeführer gemäß § 23 b Abs. 1 Z. 2 i.V.m. Abs. 3 und vier GehG gebührenden Betrages von € 11.850,00 der Anspruch auf die sich daraus ergebenden Zinsen mit der Wendung „inkl. 4 % Zinsen ab 14.02.2023“ umschrieben wurde, obwohl gemeint war, dass die Zin... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 2... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 18.09.2024 Norm: AsylG 2005 §11 AsylG 2005 §13 AsylG 2005 §2 Abs1 Z15 AsylG 2005 §3 AsylG 2005 §3 Abs1 AsylG 2005 §3 Abs3 Z1 AsylG 2005 §3 Abs4 AsylG 2005 §3 Abs5 AsylG 2005 §57 AsylG 2005 §75 Abs24 AsylG 2005 §8 AVG §62 Abs4 BFA-VG §18 BFA-VG §21 Abs7 B-VG Art133 Abs4 FPG §50 FPG §52 FPG §55 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §27 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §28 Abs5 AsylG 2005 § 11 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit schriftlicher Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX .2024, Zl XXXX (mündlich verkündet am XXXX .2024), wurde seitens des BVwG über die Beschwerde des BF gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 26.07.2023, Zl. XXXX , abgesprochen. Mit schriftlicher Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom römisch 40 .2024, Zl römisch 40 (mündlich verkündet am römisch 40 .2024), wurde ... mehr lesen...
Begründung: Im hg Erkenntnis vom 31.07.2024, Zahl W137 2295924-1/2E, wurde an zwei Stellen versehentlich eine falsche Jahreszahl im Rahmen eines Datums vermerkt. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 24 Abs. 4 VwGVG Abstand genommen werden, da der Sachverhalt aus der Aktenlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im gegenständlichen Verfahren wurde in der schriftlichen Ausfertigung des am 29.05.2017 mündlich verkündeten Erkenntnisses vom 23.06.2017, XXXX das Geburtsdatum des Beschwerdeführers mit „ XXXX “ angeführt. Das richtige Geburtsdatum hätte jedoch richtigerweise „ XXXX “ lauten müssen. Es handelt sich dabei um... mehr lesen...