Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1248/03 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete von 4. Oktober 1999 bis 30. September 2000 seinen ordentlichen Zivildienst. Mit Schreiben an den Bundesminister für Inneres vom 22. August 2000 stellte er den Antrag auf Feststellung der Höhe der monatlichen Grundvergütung und auf Feststellung, inwieweit... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art9a Abs3B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art4 Abs3 litbAVG §6 Abs1Übertragungs-Verordnung, BGBl II 140/2002 ZivildienstG §54a idF BGBl I 133/2000
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Ausgliederung bestimmter Aufgaben wie zB
der Zuweisung der Zivildienstpflichtigen oder der Befreiung von der
Verpflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 18. Dezember 1995, der vom Vorsitzenden "Für die Höfekommission" gefertigt war, wurde dem letztwilligen Rechtserwerb des nunmehrigen Beschwerdeführers vor dem Verfassungsgerichtshof an einem Grundstück in Scharnitz die grundverkehrsbehördliche Zustimmung nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz erteilt. Gegen diese Entscheidung hat der Landesgrundverkehrsreferent fristgerecht eine im einzelnen begründete Berufung erhoben. Mit Bescheid der La... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art83 Abs2Tir GVG 1993 §40 Abs1AVG §6 Abs1AVG §66 Abs4
Rechtssatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Aufhebung des einen letztwilligen Rechtserwerb genehmigenden Bescheides einer Höfekommission durch die Landesgrundverkehrsbehörde wegen Fehlens eines dem Bescheid der Höfekommission zugrund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der in Graz wohnhafte Beschwerdeführer wurde am 2. Juni 1995 von der Stellungskommission des Militärkommandos Steiermark in Graz für tauglich zum Wehrdienst befunden. Er gab am 30. Juni 1995 eine an das Militärkommando Burgenland gerichtete Zivildiensterklärung zur Post. Sie langte bei diesem Militärkommando am 3. Juli 1995 ein und wurde in der Folge (gleichfalls im Postweg) vom genannten Militärkommando an das Militärkommando Steiermark weitergeleitet, ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: ZivildienstG §2 Abs1 idF BGBl 187/1994 ZivildienstG §5 Abs1ZivildienstG §5 Abs2AVG §6 Abs1AVG §61 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks
Zivildienstleistung durch Feststellung des Nichteintretens der
Zivildienstpflicht wegen Fristversäumnis infolge Übersendung der
Erklärung an eine unzuständige Behörde; richtige Einbringung der
Zivildiensterklärung durch Üb... mehr lesen...